
Als Marktgewerbe bezeichnet man Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte. Geregelt ist dies für Deutschland in den Vorschriften der §§ 66 ff. Gewerbeordnung. Das Marktgewerbe ist das Pendant zum stehenden Gewerbe, das grundsätzlich niedergelassen ist und den Standort nicht wechselt. Anders als z.B. Wochenmärkte können Gro
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https://de.wikipedia.org/wiki/Marktgewerbe
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