
Abschlag beim Erwerb einer noch nicht fälligen Forderung oder Anleihe aufgrund gestiegener Marktzinsen oder mangelnder Bonität des Schuldners. Bei Weiterveräußerung oder Einlösung führt die Differenz zum Nominalbetrag nicht zu steuerbegünstigtem Veräußerungsgewinn (capital gain), sondern zu ganz oder t...
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