
Marinestationen , allgemeine Seegebiete, in deren Gewässern eine Seemacht zum Schutz ihrer dort lebenden Staatsangehörigen dauernd Schiffe unterhält (stationiert). Das deutsche Küstengebiet ist in 2 M., die der Ostsee und der Nordsee, geteilt. Oberste Behörden derselben sind: das Marinestations-Kommando zu Kiel und das zu Wilhelmshaven. Diesen...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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