MHGMHG steht für Miethöhegesetz. Früher gab es ein Gesetz für das Mietrecht im privaten Wohnungsbau, dabei handelt es sich ums Miethöhegesetz ( oder Gesetz zur Regelung der Miethöhe). Dieses Gesetz wurde im September 2001 aufgehoben, da es ins BGB aufgenommen wurde. Im Miethöhegesetz enthalten waren Vorschriften, ... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/mhg.php