
Luxussteuern . Die L. der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern Abgaben, welche durch ihre Höhe den Luxus zu mindern bestimmt und vielfach an die Stelle von Verboten getreten waren, lediglich Einnahmequellen und zwar Aufwandsteuern, welche im Luxus im allgemeinen das für denselben befähigte, damit auch steuerkräftigere Eink...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Verbrauchsteuern auf bestimmte, als „Luxus“ geltende Aufwendungen, namentlich in früheren Jahrhunderten erhoben (Karossensteuer, Dienstbotensteuer).
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https://www.wissen.de//lexikon/luxussteuern
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