
Betriebsschutz, Teil des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen, die mit der Arbeitsleistung verbunden sind (z. B. durch Wartung von Maschinen und Arbeitsräumen). Das Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 1996, das die früher für die gewerbliche Wirtschaft gültige Vor...
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Der Betriebsschutz ist eine verpflichtetende Schutzerhaltung der Arbeitnehmer.
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