
Als Luftfahrtbetriebsstoffe wurden im Sinne des § 4(1)3 des seit 2006 nicht mehr gültigen Mineralölsteuergesetzes Flugbenzine (AvGas und Kerosin), deren Researchoktanzahl den Wert 100 ROZ nicht unterschreitet (AvGas), leichter Flugturbinenkraftstoff und Flugturbinenkraftstoff (mittelschweres Öl), wenn diese in Luftfahrzeugen verwendet werden (...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrtbetriebsstoff
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