
Lohnsteuerhilfevereine, Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Unterstützung ihrer Mitglieder in Lohn- und bestimmten Einkommensteuersachen (§§ 13† † ff. Steuerberatungsgesetz); bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung durch die zuständige Oberfinanzdirektion und dürfen neben dem Mitg...
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