
Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Zweck dieser Regelung ist eine Vermeidung von Steuerausfällen. Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf: die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich...
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