
Vereinbarung über die gewerbliche ( Gewerbe ) Nutzung fremder Rechte. Gegenstand eines Lizenzvertrages können sein: Erfindungen und Schutzrechte für Erfindungen (Patente), Geschmacks- und Gebrauchsmuster (Gebrauchsmusterschutz), technische Verfahren, kaufmännische Strategie n ( Franchising ), Warenzeichen , Copyrights etc. Für die Nutzung fre....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/lizenz-und-lizenzvertrag/lizenz-un
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