
Als Listenregeln bezeichnet man die in einem Präferenzabkommen genannten Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, damit dem hergestellten Erzeugnis die Ursprungseigenschaft zuerkannt wird. Die Listenregeln werden nach HS-Nummern geordnet in einem Anhang zum jeweiligen Präferenzabkommen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Listenregel
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