
Preis je Einheit der abzurechnenden Leistung für eine bestimmte Zeitspanne (z.B. ein Jahr).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Der L. auch als Grundpreis bezeichnet wird für eine vom Versorger (Fernwärme, Gas, Strom) bereitgestellte Leistung entrichtet, z. B. in Euro je kW und Monat. Der L. wird auch dann in voller Höhe fällig, wenn vom Abnehmer keine Entnahme (Wärme, Gas, kWh) aus dem Netz erfolgte, aber hätte erfolgen können, die Leistung seitens des Versorgers al...
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https://www.heizungsratgeber.de/heizung-bibliothek/heizung-lexikon/l/leistu
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