Leihetag Bedeutung

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Leihetag

Leihetag Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Leihetag, des -es, plur. die -e, in den Obersächsischen Bergämtern, ein gewisser Tag in der Woche, am welchem die verließenen Felder bestätiget werden; der Verleihetag.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1137
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