
Legisaktionenverfahren , römisches Recht: (bis ins 2. Jahrhundert v. Chr.) der Vorläufer des Formularprozesses: Das Legisaktionenverfahren war nur für Ansprüche zulässig, für die eine nur dem römischen Bürger zugängliche feierliche Klageformel (»legis actio«) vorhanden war.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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