
Der Langzeitsicherheitsnachweis hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens den Nachweis zu erbringen, dass der sichere Verbleib der eingelagerten radioaktiven Abfälle über den erforderlichen Zeitraum gewährleistet ist †“ siehe »Endlagerung«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42574
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