[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landrentmeister, des -s, plur. ut nom. sing der Rentmeister, d. i. der Einnehmer der öffentlichen Gefälle, so wohl eines ganzen Landes, als auch zuweilen auf dem flachen Lande, in welchem letztern Falle er dem Stadtrentmeister entgegen stehet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_306
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