Landrat/Landrätin Bedeutung

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Landrat/Landrätin

Landrat/Landrätin Logo #400351) L. bezeichnet die obersten Beamten eines Landkreises und den Leiter der Kreisverwaltung. L. werden entweder direkt von der Bevölkerung des Kreises bzw. vom Kreistag auf Zeit (vier bis sechs Jahre) gewählt oder, im Saarland, vom Land ernannt. 2) In den Schweizer (Halb-)Kantonen Uri, Niedwalden, Glarus und Basel-Land bezeichnet Landrat die Legis...
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