In der Gesundheitswirtschaft : Landesärztekammern sind Körperschaft en öffentlichen Rechtes, in denen alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf als Arzt ausüben, per Gesetz Pflichtmitglieder sind. Die Pflicht zur Mitgliedschaft entsteht jeweils in der (Landes-) Ärztekammer , in deren Gebiet der Arzt seinen Beruf ausübt. Insgesamt gibt es in... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/landesaerztekammer/landesaerztekam