(LZB) waren bis 1957 selbständige, regionale Notenbanken. Nach Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes 1957 wurden sie mit der Bank Deutscher Länder zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Die Landeszentralbanken wurden zu Hauptverwaltungen (Niederlassungen) der Bundesbank, be...
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Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Bundesländern. Ihnen obliegt die Durchführung der in ihren jeweiligen geographischen Bereich fallenden Verwaltungsangelegenheiten und Geschäfte. Die Präsidenten der Landeszentralbanken sind Mitglieder des Zentralbankrats der Deutschen Bunde...
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Landeszentralbanken, Abkürzung LZB, bis 2002 unselbstständige Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank, die in ihrem Zuständigkeitsbereich die Geschäfte mit dem betreffenden Land oder den Ländern sowie mit den Kreditinstituten durchführten. Die Landeszentralbanken wurden 1947 als öffentlich-re...
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Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in den Bundesländern
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(LZB) waren bis 1957 selbständige, regionale Notenbank en. Nach Inkrafttreten des Bundesbankgesetz es 1957 wurden sie mit der Bank Deutscher Länder zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Die Landeszentralbanken wurden zu Hauptverwaltung en (Niederlassungen) der Bundesbank , behielten jedoch ihren Namen.
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nach 1945 in den deutschen Ländern geschaffene Nachfolge-Institute der Deutschen Reichsbank ; sie bildeten bis 1957 mit der Berliner Zentralbank und der Bank deutscher Länder das Zentralbanksystem. Durch Gesetz vom 26. 7. 1957 wurden die Landeszentralbanken und die Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder zur Deutschen Bunde...
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