[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landesverwalter, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Ländern, z. B. in Krain, derjenige, welcher die Stelle des Landeshauptmannes vertritt, und auch wohl der Landesverweser genannt wird; der Vice-Landeshauptmann.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_231
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