
siehe Gesetzgebung .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Landesgesetz

ist das für ein Land vom zuständigen Organ geschaffene Gesetz. Es steht im Gegensatz zum Reichsgesetz oder Bundesgesetz. Es gewinnt seit der frühen Neuzeit an Bedeutung.Neue Sammlung mecklenburgischer Landesgesetze, Bd. 1ff. 1769ff.; Ebel, W., Geschichte der Gesetzgebung in Deutschland, 2. A. 1958, Neudruck 1988; Maier, K., Die Anfänge der Poli...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Landesgesetz, des -es, plur. die -e, Gesetze, welche die Einwohner eines ganzen Landes verbinden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_209

Gesetz eines Gliedstaats des Deutschen Reichs bzw. Deutschlands; Gegensatz: Reichsgesetz bzw. Bundesgesetz. – In Österreich Gesetz eines Bundeslands.
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