
Im Strafverfahren ist die Mitwirkung von juristisch nicht ausgebildeten Geschworenen und Schöffen verfassungsrechtlich vorgesehen. Sie werden aus der Wählerevidenz durch Zufallsverfahren ausgelost. Im Jugendstrafverfahren müssen Laienrichter Lehrer oder Erzieher sein. Zur unentgeltlichen Tätigkeit als Laienrichter ist jeder unbescholtene Bürg....
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ist der nicht rechtswissenschaftlich gebildete Richter im Gegensatz zum rechtswissenschaftlich gebildeten Berufsrichter. Ursprünglich ist jeder Richter L. Seit dem 12. Jh. verdrängt aber ausgehend von der kirchlichen Gerichtsbarkeit der Jurist den L. fast völlig. Im 19. Jh. verlangt der Liberalismus nach englisch-französischem Vorbild die Rück...
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Laienrichter, veraltet für ehrenamtliche Richter.
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Siehe unter Schöffen.
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nicht rechtsgelehrte Richter, die ehrenamtlich, wegen besonderer Sachkunde (z. B. Handelsrichter), als sachkundige Gruppenvertreter (z. B. bei den Arbeits- oder Sozialgerichten) oder als Vertreter des Volkes schlechthin ( Schöffen ) an der Rechtsprechung mitwirken. Da sich im Laienrichter demokratische Tendenzen verkörpern, gibt es...
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