
== Lagervertrag im deutschen Recht == === Übersicht === Der Lagervertrag ist im deutschen Recht in den §{§|467|hgb|juris} bis {§|475h|hgb|juris} HGB geregelt. Es handelt sich um ein spezialgesetzlich geregeltes unternehmerisches Verwahrgeschäft. Er ist abzugrenzen vom Mietvertrag (§{§|535|bgb|juris} ff. BGB, von der Verwahrung (§{§|688|bg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lagervertrag

ist der einem Lagergeschäft (§§ 416-424 HGB) zugrundeliegende entgeltliche Verwahrungsvertrag zwischen Lagerhalter und Einlagerer über bewegliche Sachen, die zum Lagern geeignet sind. I.d.R. wird Einzel- oder Sonderlagerung der Güter vereinbart; bei Mischlagerung vertretbarer Sachen darf der Lagerha...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/L/Lagervertrag.htm

ist der einem Lagergeschäft (§§ 416–424 HGB) zugrundeliegende entgeltliche Verwahrungsvertrag zwischen Lagerhalter und Einlagerer über bewegliche Sachen, die zum Lagern geeignet sind. I.d.R. wird Einzel- oder Sonderlagerung der Güter vereinbart; bei Mischlagerung vertretbarer Sachen darf der Lagerhalter sie mit anderen Sachen gleicher Art .....
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https://www.gbt.ch/Lexikon/L/Lagervertrag.html
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