[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ladebrief, des -es, plur. die -e, ein nur im Oberdeutschen übliches Wort, so wohl eine schriftliche Ladung vor Gericht, als auch ein Einladungsschreiben zu bezeichnen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_57