
Das Kurzberichterstattungsrecht gewährt Fernsehsendern das Recht, über „Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Informationsinteresse sind“ (§ 5 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag) unentgeltlich zu berichten. Zweck des Kurzberichterstattungsrechts ist die Verhinderung von Informationsmonopolen einzelner Fer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kurzberichterstattungsrecht
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