
Von einem Kurzarbeiter/Kurzarbeitenden spricht man bei Arbeitnehmern, die aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens vorübergehend nur zu einem Teil ihrer normalen Arbeitszeit beschäftigt werden. Der Lohn wird dabei anteilig gekürzt. Gemäß SGB III besteht bei Vorliegen der persönlichen (§ 172 SGB III) und betrieblichen ...
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