
Als Kunkellehen (auch Spilllehen) wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das matrilinear vererbte (der Erbfolge der Mutter folgende) Lehen bezeichnet. Der Begriff Kunkellehen geht auf das altdeutsche Wort Kunkel für den Spinnrocken zurück. Die Kunk...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kunkellehen

Kunkel
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Kunkellehen (v. mhd. kunkel = Spinnrocken, aus mlat. conucula = Kegelchen, Spinnwirtel; auch Schleier-, Spindellehen; lat. feudum femininum). Ein auch auf eine weibl. Person, auf die weibl. Linie einer Familie vererbbares Lehen. Zwar war es seit dem 12. Jh. möglich, Lehen an Frauen auszugeben, doch ...
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(historisch) Ein von einer Frau gehaltenes und über die mütterliche Linie vererbtes Lehen. Diese Lehensform entstand im Hochmittelalter im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

ein Lehen, das bei Aussterben der Männer an die weibliche Verwandtschaft fällt.
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