
Als Kulmer Handfeste wird das am 28. Dezember 1233 durch den Deutschen Orden in Kulm ausgestellte Dokument bezeichnet, mit dem die Siedlungen Kulm und Thorn zu den ersten Städten im zwischen der Weichsel und zweien ihrer Zuflüsse gelegenen Kulmer Land erhoben wurden und eine Städteordnung erhielten. Die in der Kulmer Handfeste in Latein aufgeze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kulmer_Handfeste

Kulmer Handfeste (mhd. hantveste[ne] = Privileg, Rechtsbrief). Ein 24 Artikel umfassendes Privileg, mit dem der Deutschritterorden 1233 die Rechtsverhältnisse in den neugegründeten Städten Kulm und Thorn regelte. Es beinhaltet die ûbernahme des Magdeburger Rechts, freie Richterwahl und die Ste...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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