
Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) trat als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft. Es regelt die Herstellung, die Überlassung, die Inverkehrbringung, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Tec...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswaffenkontrollgesetz
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