[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kriegsrath, des -es, plur. die -räthe. 1) Ein Collegium solcher Personen, welchen die Führung des Kriegs, und alles was das Kriegsherr betrifft, unter dem Vorsitze des Landesherren anvertrauet ist; ohne Plural. (S. auch Hofkriegsrath) 2) Eine einzelne mit dem Titel eines Rathes versehen...
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