[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kreuzgericht, des -es, plur. die -e, eine Art der ehemahligen Ordalien oder Gottesgerichten, wo sich so wohl der Kläger als Beklagte eine Zeit lang mit ausgespannten Armen an ein Kreuz stellen mußten, da denn derjenige für unschuldig gehalten wurde, welcher am längsten in dieser Stell...
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