[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kreisstand, des -es, plur. die -stände, in dem Deutschen Staatsrechte; der Stand eines Reichskreises, diejenigen Personen oder Gemeinheiten, welche auf den Kreistagen Sitz und Stimme haben. Daher die Kreisstandschaft, diese Würde und Eigenschaft, das Recht auf den Kreistagen Sitz und St...
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