[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kreismiliz, plur. inus. eben daselbst, die Miliz, d. i. Mannschaft, welche zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe von jedem Reichskreise unterhalten wird, und unter den Befehlen des Kreisobersten stehet; die Kreistruppen.
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