
Kreisforensen , Personen, welche, ohne in einem Kreis ihre Wohnung zu haben, Grundeigentum in demselben besitzen oder in dem Kreis ein stehendes Gewerbe oder Bergbau betreiben. Dieselben sind verpflichtet, zu den Kreisabgaben, wo solche bestehen, mit beizutragen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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