Kreditäquivalenzbetrag bei zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen Bedeutung

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Kreditäquivalenzbetrag bei zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen

Kreditäquivalenzbetrag bei zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarungen Logo #42880Die bei einem Institut vorliegenden Swap- u.a. als Festgeschäft e oder Rechte ausgestalteten Termingeschäft e können mit ermässigten Beträgen als Kredit e nach §§ 13 bis 14 KWG angerechnet werden. Voraussetzungen: 1. Müssen die betr. derivativen Geschäfte rechtswirksam in eine 2-seitige Aufrechnungsvereinbarung einbezogen sein, deren Vert....
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