
Nach MaRisk muss eine Bank im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Bei zweckgebundenen Kreditvergaben muss sie i. S. einer Kreditverwendungskontrolle kontrollieren, ob die vergebenen Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen. Eine Beurteilung der Adressenausfal......
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