Kreditierungsverbot Bedeutung

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Kreditierungsverbot

Kreditierungsverbot Logo #42072Gesetzliches Verbot, Waren an beschäftigte Arbeitnehmer auf Kredit zu überlassen. Das Verbot ergibt sich aus § 107 Absatz 2 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO). Trotz der Regelung in der Gewerbeordnung findet die Regelung auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung (§ 6 Absatz 2 Gew...
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