
Insolvenz einer Genossenschaftsbank tritt ein bei Zahlungsunfähigkeit , bei Genossenschaftsbanken mit Nachschusspflicht bei Überschuldung , wenn diese ein Viertel des Gesamtbetrags der Haftsummen aller Mitglieder übersteigt, bei Genossenschaftsbanken ohne Nachschusspflicht bei Überschuldung . Tatsächl. wird es nicht zur Insolvenz kommen...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kreditgenossenschaftsinsolvenz/kre
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