
Die gesetzlichen Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht finden sich im Fünften Buch zum Sozialgesetzbuch (SGB V). Danach wird bestimmten Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten das Recht eingeräumt, die Mitgliedschaft in ihrer bestehenden Krankenkasse zu kündigen. Die Versicher...
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Alle gesetzlich Versicherten können mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende bei ihrer Krankenkasse kündigen und zu einem gesetzlichen Konkurrenten wechseln. Die Versicherung endet in diesem Fall also mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt. An...
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