
(Pensionsgeschäft) Geschäfte, bei denen der Besitzer (Pensionsgeber) von Vermögenswerten (z.B. Forderungen, Wertpapiere) diese an einen Dritten (Pensionsnehmer) für eine begrenzte Zeit unter Übernahme der Rückkaufverpflichtung veräußert. Der Zeitpunkt der Rückgabe ist von vornherein vereinbart oder wird später festgelegt. Für die Zeit de...
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Termingeschäft; anlässlich des Verkaufes eines Wertpapiers wird die Verpflichtung eingegangen, das Wertpapier zu einem bestimmten Termin oder einem bestimmten Preis wieder zurückzukaufen.
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Wiederkaufs- und Rückverkaufsrecht (Kostgeschäft)
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