
Der Kostenerstattungsbetrag ist eine von deutschen Gemeinden zur Deckung ihres Aufwands für Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erhobene öffentliche Abgabe. Rechtsgrundlage sind die §§ 135a ff. BauGB in Verbindung mit den Bestimmungen der Kommunalabgabengesetze der Bundesländer. Der Kostenerstattungsbetrag ist weit...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenerstattungsbetrag
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