
unterliegen dem Lebensmittelrecht (§§ 24-29 LmBG). Die Vorschriften verbieten u.a. die Herstellung gesundheitsschädlicher K. und den Zusatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel, ferner die irreführende Werbung mit der Wirkung des Mittels oder mit Erfolgsaussichten. Einzelheiten regelt die Kosmetik...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kosmetische_Mittel.htm

unterliegen dem Lebensmittelrecht (§§ 24–29 LmBG). Die Vorschriften verbieten u.a. die Herstellung gesundheitsschädlicher K. und den Zusatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel, ferner die irreführende Werbung mit der Wirkung des Mittels oder mit Erfolgsaussichten. Einzelheiten regelt die KosmetikVO i.d.F. vom 19. 6. 1985 (BGBl. I 1082) ......
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