
ist das im 19. Jh. bestehende System, welches für die Entstehung einer juristischen Person eine Konzession (Verleihung, Genehmigung) des Staates erfordert. Es wird durch den liberalen Grundsatz der freien Körperschaftsbildung (System der Normativbestimmungen) abgelöst (Österreich 1870).Lit.: Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 207, 217
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