
Kontravention (lat.), ûbertretung eines Gesetzes oder einer ûbereinkunft, auch Bezeichnung für strafbare Handlungen leichtesten Grades (contraventions) im Gegensatz zu den Verbrechen (crimes) und Vergehen (délits). Kontravenieren, zuwiderhandeln; Kontravenient, Zuwiderhandelnder; Kontravenienz, Zuwiderhandeln, ûbertretungsfall.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Übertretung eines Gesetzes, einer Vorschrift, einer Vereinbarung; Zuwiderhandlung.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/kontravention
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