
Konnivẹnz die, Strafrecht: Verleitung eines Untergebenen zu einem Amtsdelikt oder wissentliche Duldung eines solchen durch den Vorgesetzten; nach § 357 StGB strafbar.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(lat.) `Nachsicht†œ. Beschreibung des Tatbestands der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Mit Konnivenz wird die Verleitung oder Duldung von Straftaten eines Amtsträgers durch den Vorgesetzten bezeichnet. Konnivenz ist gemäß § 357 StGB strafbar.
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https://www.lexexakt.de/glossar/konnivenz.php
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