
Bei Konkurrentenklagen im Beamtenrecht besteht, soweit eine Planstelle existiert, ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl und darüber hinaus dürfte der am besten geeignete Bewerber auch einen Anspruch auf Ernennung haben. Es ist aber darauf zu achten, dass eine einmal erfolgte Ernennung gemäß des Grundsatzes der Ämterstabilität und unte...
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