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Konditionenempfehlung Logo #42090Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können nach § 38 II Nr. 3 GWB einheitliche Konditionen empfehlen, wenn sie zulässiger Inhalt eines Konditionenkartells sein könnten. Die K. ist als unverbindlich zu bezeichnen und bei der Kartellbehörde anzumelden; Stellungnahmen der betroffenen Wirtschafts- und ...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Konditionenempfehlung.htm

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Konditionenempfehlung Logo #40050Wirtschafts- und Berufsvereinigungen können nach § 38 II Nr. 3 GWB einheitliche Konditionen empfehlen, wenn sie zulässiger Inhalt eines Konditionenkartells sein könnten. Die K. ist als unverbindlich zu bezeichnen und bei der Kartellbehörde anzumelden; Stellungnahmen der betroffenen Wirtschafts- und Berufsvereinigungen sind beizufügen.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Konditionenempfehlung.html
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