Komplọtt das, Verschwörung; die Verabredung mehrerer zur gemeinsamen Begehung eines Verbrechens wird wie der Versuch bestraft (§ 30 StGB). Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
(Text von 1910) Komplott 1). Verschwörung 2).Komplott (aus frz. complot, d. i. heimlicher böser Anschlag, zu dem sich mehrere verbunden haben) hatte früher im Anfange des 16. Jahrhunderts die harmlose Bedeutung: Verabredung, Übereinkunft, und hat erst später die Wandlung zum schlechten Sinne durchgemacht. ... Gefunden auf https://www.textlog.de/37693.html