
1) Im Wertschriftenhandel: Bankinterner Ausgleich von Kauf- und Verkaufsaufträgen der Kundschaft über gleiche Titel auf der Grundlage der an der Börse bezahlten Kurse. 2) Im Aussenhandel: Verrechnung des Gegenwerts einer Warenlieferung ins Ausland mit einem Warenbezug aus dem betreffenden Land (Bartergeschäfte).
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