
hießen insbesondere diejenigen Beamten, welche vom Kaiser entsandt wurden, um die Verwaltung von Schutzgebieten oder Teilen von solchen zu übernehmen. Der Titel als solcher wird gegenwärtig im Kolonialdienst nicht mehr verliehen. Über Kommissare des Reichskanzlers für Korporationen s.d. v. König.
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